Regeln - |
§ 1 Unsere Satzung zum Nachlesen! |
§1 Name und Sitz Der Fanclub trägt den Namen „Fangeschwader ODKR Magdeburg“ und hat seinen Sitz in Magdeburg. Gründungsdatum ist der 01.08.2000 (in Uetze/Eltze) §2 Zweck des Fanclub Zweck des Fanclubs ist es, die sportlichen Bemühungen und Interessen des Fußballclubs 1.FC Magdeburg e.V., soweit dies möglich ist; zu unterstützen und gemeinsame Aktivitäten wie fahren zu Fußballspielen, Veranstaltungen und Fußballturnieren etc. zu organisieren oder gemeinsam daran teilzunehmen. Der Fanclub ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Fanclubs dürfen nur im Interesse der Mitglieder verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Fanclubs. Die Fanclubämter sind Ehrenämter. §3 Zugehörigkeit Der Fanclub ist beim 1.FC Magdeburg offiziell als Fanclub eingetragen. §4 Mitgliedschaft Mitglied kann jede Person werden, die dem 1.FC Magdeburg wohl gesonnen ist. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung erworben. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren, Ausnahmen sind nach Abstimmung möglich. Jedes Mitglied kann die Satzung einsehen und bestätigt mit seiner Unterschrift, dass es die Satzung anerkennt. Über den Beitritt stimmen die Mitglieder ab, Ablehnung müssen schriftlich begründet werden. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand zum Ende eines Monats. §5 Beiträge MOMENTAN KEIN BEITRAG! §6 Rechte und Pflichten der Mitglieder Alle Mitglieder haben im Rahmen der Satzung das Recht, am Fanclubleben teilzunehmen und die Mitgliederversammlungen zu besuchen. Die Mitglieder sind verpflichtet, das Ansehen des Fanclubs zu wahren. §7 Vorstand Der Vorstand muss aus Fanclubmitgliedern bestehen. Der Vorstand besteht aus: 1. dem Vorsitzenden: Marko Winkelmann 2. dem stellvertretenden Vorsitzenden: Steven Schulze 3. dem Buchhalter: Harald Probst Der Vorstand wird in einer jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung für ein Geschäftsjahr gewählt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus, so sind innerhalb von 8 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und ein Nachfolger zu wählen. Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Fanclub nur in Höhe des Fanclub-Vermögens eingehen. Der Vorstand hat die Aufgaben, Mitgliederversammlungen vorzubereiten und einzuberufen, die gefassten Beschlüsse auszuführen, Bücher zu führen und Jahresberichte zu erstellen sowie über Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern zu entscheiden. Des Weiteren ist der Vorstand für die Organisation von gemeinsamen Fußballspiel-Besuchen zuständig. §8 Wahlen Wahlen können offen durchgeführt werden. Gewählt ist grundsätzlich der, der die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmgleichheit ist eine Stichwahl erforderlich. Vorstandsmitglieder sind in einzelnen Wahlgängen zu wählen. §9 Satzungsänderungen Satzungsänderungen müssen auf der Mitgliederversammlung beantragt werden. Es müssen dazu mindestens ¾ aller Mitglieder anwesend sein. §10 Auflösung des Fanclubs Der Fanclub wird aufgelöst, wenn auf einer außerordentlichen und nur zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung, die Auflösung mit 2/3-Mehrheit beschlossen wird. Das Fanclub-Vermögen fällt dabei in vollem Umfang dem 1.FC Magdeburg e.V. zu. §11 Inkrafttreten der Satzung Vorstehende Satzung tritt mit dem Tage der Gründung des Fanclubs in Kraft. §12 Das Tragen von Fanutensilien Das Tragen von Fanutensilien(Poloshirts,Holys Schals etc) des Fangeschwader"ODKR"Magdeburg,i st nur den Mitgliedern/Ehrenmitgliedern des Fanclubs erlaubt!Nach Austritt/Ausscheiden aus dem Fanclub,ist das Tragen nicht gestattet |